Schuldenfrei nach 3 Jahren ab 01.10.2020

Am 01.07.2020 wurde ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Erteilung der Restschuldbefreiung und somit die Laufzeit des Insolvenzverfahrens ab 01.10.2020 auf regulär drei statt sechs Jahre verkürzt werden soll. Die Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens soll für alle Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Die Verkürzung soll zunächst bis zum 30.06.2025 befristet sein.

Diesen Gesetzesentwurf können Sie unter folgendem Link nachlesen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Restschuldbefreiuung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

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