Insolvenzvermeidung

Die Insolvenzvermeidung bietet eine gute Alternative zum gerichtlichen Insolvenzverfahren. Unsere Erfahrung zeigen, dass viele Klienten eine Insolvenzvermeidung und damit einen Schuldenvergleich vorziehen. Die Insolvenzvermeidung bedeutet, dass eine Insolvenz immer nur die zweitbeste Lösung ist. Falls Ihr finanzielles Budget ausreicht, sollten Sie unbedingt den freiwilligen Schuldenvergleich bevorzugen.

Ihre Vorteile:

  • schnellere Entschuldung bei Einmalzahlung
  • diskrete Abwicklung und keine Veröffentlichungen
  • sie haben alles in der eigenen Hand
  • eine oft unangenehme Kontrolle des Treuhänders / Verwalters entfällt
  • schnellere Löschung aus Schufa/Schuldenregister
  • höhere Sicherheit für Ihre Werte (Auto, Immobilie etc.)

Nachteile:

Der einzige Nachteil dürfte die Aufwendung des Geldbetrages über die Pfändungsgrenze hinaus sein; Das heißt, dass Sie einen über die Pfändungsgrenze hinausgehenden Geldbetrag anbieten. Hier können Sie entweder eine Einmalzahlung oder meist auch Monatsraten oder eine Kombination aus beidem anbieten. Es ist eben wichtig, dass die Gläubiger besser gestellt werden als die so genannte Pfändungstabelle angibt.

Zustimmungsersetzung durch das Gericht

Meist scheitert ein Schuldenbereinigungsplan daran, dass manchmal auch einzelne Gläubiger die Zustimmung verweigern. Die fehlende Zustimmung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen durch das Gericht ersetzt werden. In dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan kann das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen wenn:

  • mehr als die Hälfte der Gläubiger dem außergerichtlichen Plan zugestimmt
  • die zustimmenden Gläubiger zusammen mehr als die Hälfte der Gesamtforderung auf sich vereinen
  • kein Gläubiger eingewendet hat, er werde im Vergleich zu den übrigen Gläubigern oder zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens schlechter gestellt

Durch die geplanten Reformen soll die Zustimmungsersetzung vereinfacht werden.

Maßnahme zur Vorbereitung des Schuldenvergleichs:

Die vorbereitenden Maßnahmen zum Schuldenvergleich unterscheiden sich nur gering vom Insolvenzverfahren. Als erstes sollten Sie die Gläubigerpost für Ihren Schuldenvergleich sammeln. Mit Gläubigerpost sind alle Mahnungen, Gerichtsurteile, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungsprotokolle und ähnliches gemeint.

Es ist sehr wichtig, dass Sie alle Gläubiger erfassen. Daher ist es zum Beispiel auch sinnvoll bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für Kredite) eine Selbstauskunft anzufordern.  Sie sollten auch einen Einblick in die Schuldenkartei am Amtsgericht Ihres Wohnortes vornehmen. Stellen Sie eine Anfrage bei der zuständigen Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht Ihrer Stadt.

Ich helfe Ihnen dabei gerne und berate Sie in allen Fragen bezüglich der Insolvenzvermeidung. Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.