Raus aus der Schuldenspirale mit einem professionellen Schuldnerberater

Manchmal geht es ganz schnell: Plötzliche Verwerfungen im beruflichen wie privaten Leben stellen Menschen vor Herausforderungen, denen sie vom einen Tag auf den anderen nicht mehr gewachsen sind. Verbindlichkeiten zum Beispiel in Form von Verbraucherkrediten, Mieten, KFZ- oder Baudarlehen können nicht mehr bedient werden. Und das oft ohne eigenes Verschulden. Als Schuldnerberater unterstütze ich Sie dabei, aus der Schuldenspirale herauszufinden. Mein Name ist Christoph Engehausen, ich bin ein vom Land NRW nach § 305 InsO anerkannter Schuldnerberater.

Klären wir Ihre Situation in einem unverbindlichen ersten Gespräch, zu dem ich Sie gern auch bei sich Zuhause besuche. Bevorzugt betreue ich als Schuldnerberater Kunden im Ruhrgebiet und hier in den Städten Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum und Dortmund. Räumliche Nähe und kurze Wege sind mir als Schuldnerberater wichtig. Vielleicht werden Sie sich jetzt fragen: Wozu einen Schuldnerberater bezahlen? Wir haben doch wirklich genug Ausgaben! Da stimme ich Ihnen durchaus zu. Allerdings hat es einige Vorteile, einen professionellen Berater in der Situation einzubeziehen:

  • Als Schuldnerberater gehe ich die Probleme neutral und unvoreingenommen an. Ich kenne Ihre Gläubiger nicht persönlich und bin emotional nicht vorbelastet.
  • Was für Sie als Klienten eine völlig neue, oft sehr belastende Situation darstellt, ist für mich meine tägliche Arbeit, die ich strukturiert und sachlich angehe.
  • Ich bringe eine Art Werkzeugkoffer und meine Erfahrung mit: Ich wende bestimmte Tools an, die Ordnung, Struktur und Prioritäten schaffen. Klären wir also, welche Verbindlichkeiten absoluten Vorrang haben, mit welchen Gläubigern wir verhandeln könnten und welche Forderungen vielleicht sogar unberechtigt sind. Das kommt öfter vor, als man denkt.
  • Ich nenne Ihnen in aller Regel schon am Ende unseres ersten Gesprächs den Preis für meine Dienstleistung als Schuldnerberater. Das ist immer ein verbindlicher Endpreis und selbstverständlich sprechen wir auch darüber, zu welchen Modalitäten Sie diesen Preis so bezahlen können, wie es Ihrer Situation angemessen ist.
  • Sie bekommen den Kopf frei: Ich trete in Gespräche mit Gläubigern und erledige für Sie Gerichtstermine, falls es am Ende auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen sollte.
  • Sie gewinnen Freiheiten zurück und werden nicht mehr Tag und Nacht über Ihre Schulden nachdenken. So jedenfalls meine Erfahrung. Pflegen Sie wieder soziale Kontakte, viele Menschen vernachlässigen dies leider und stecken den Kopf in den Sand.
  • Sobald wir uns einig geworden sind, hat Ihre Situation für mich Priorität. Sie werden mich jederzeit erreichen. Verweisen Sie lästige Anrufer an mich, bekommen Sie endlich den Kopf wieder frei.
  • Ich gehe die Sache optimistisch an. Ohne eine gute Portion Zuversicht könnte ich meinen Beruf nicht ausüben und es motiviert mich jedes Mal aufs Neue, wenn ich zusammen mit meinen Klienten Lösungen finde.

Als Schuldnerberater ordne ich die Lage und setze Prioritäten

Als Privatperson oder als Inhaber eines kleinen Unternehmens betreten Sie als Schuldner immer ein Terrain, in dem Fachwissen gefragt ist. Fragen, die Ihnen im Leben zum ersten Mal begegnen, gehören für mich als Schuldnerberater zur täglichen Routine. Bringen wir zuerst eine Ordnung in die Situation:

  • Welche Mahnungen sind offen und welche sind in nächster Zeit zu erwarten?
  • Welche Zahlungen haben unbedingten Vorrang? In aller Regel steht die Existenzsicherung oben auf der Agenda: Miete, Strom, Wasser, Heizung, Kita-Gebühr, Telekommunikation.
  • Welche Versicherungen sollten gehalten werden? Welche könnte man kündigen? Und bei welchen gäbe es vielleicht sogar noch Geld zurück?
  • Ein Mitarbeiter eines Inkassounternehmens meldet sich oder steht sogar vor Ihrer Tür? Was jetzt? Was darf der Mann eigentlich?
  • Ein Gerichtsvollzieher kündigt seinen Besuch an oder steht ohne Anmeldung auf der Matte. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit mir auf.
  • Was bewirkt eine Kontopfändung durch einen Gläubiger?
  • Wie steht es um Immobilien? Kann man eine Hypothek aufnehmen? Droht eine Zwangsversteigerung?
  • Haften Ehepartner für Schulden mit?
  • Wo sehen wir Chancen für außergerichtliche Einigungen?
  • Und falls wir den Gang zum Gericht nicht abwenden können: Wie strukturieren wir die Privatinsolvenz?

Je früher die Beratung einsetzt, desto besser ist das für Sie

Grundsätzlich gilt der kluge Satz: Fragenden Menschen kann geholfen werden! Und je früher sich Klienten dafür entscheiden, einen professionellen Schuldnerberater zu engagieren, desto besser stehen die Chancen, das Knäuel zu entwirren und wieder den Faden in die Hand zu nehmen. Mit der Wahl eines vom Land NRW anerkannten Schuldnerberaters liegen Sie bei Ihrer ersten Entscheidung schon einmal richtig, denn Sie vertrauen sich in schwerer Situation nicht Schwarzen Schafen oder irgendwelchen unrealistischen Hoffnungsmachern an. Öffentliche, kirchliche, berufsständische oder gewerkschaftliche Schuldnerberatungsstellen verdienen durchaus meinen Respekt – allerdings müssen Klienten hier meist längere Wartezeiten bis zum ersten Termin oder in der Beratung selbst in Kauf nehmen. Die Zeit ehrenamtlicher Berater ist nun mal begrenzt.

Oft kann ich bereits nach unserem ersten informellen Gespräch absehen, wohin die Reise gehen wird. Gibt es noch eine Chance auf einen freiwilligen Schuldenvergleich, ist dieser einem gerichtlichen Insolvenzverfahren immer vorzuziehen. Meine Aufgabe ist es nun, dem einzelnen Gläubiger oder mehreren unseren Plan plausibel zu machen. Psychologisch gesehen ist das nicht einmal eine schlechte Position: Der Gläubiger hat ein Interesse daran, möglichst bald an sein Geld zu kommen, was bei einer Einigung schon bald der Fall sein kann. Kommt das Amtsgericht ins Spiel, wird er grundsätzlich länger warten müssen, bis seine Forderungen erfüllt werden. Ein weiterer Vorteil: Mit dem Schuldnerberater an Ihrer Seite machen Sie den ersten Schritt, was manche Gläubiger honorieren.

Prüfen wir die Chancen auf einen freiwilligen Schuldenvergleich

Vorteile des Schuldenvergleichs:

  • Bei einer Einmalzahlung wird der Vorgang schnell abgewickelt. So verschwinden Ihre Daten zügig aus der Schufa bzw. dem Schuldnerregister.
  • Es besteht oft die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder einer Kombination aus Einmalzahlung und Raten.
  • Der komplette Vorgang bleibt privater Natur und wird nicht von gerichtlicher Seite öffentlich gemacht.
  • Sie haben keinen Treuhänder bzw. Verwalter an Ihrer Seite. Die Nähe solch eines Schattens bzw. Kontrolleurs ist oft unangenehm.

Nachteile sehe ich nur in einem Punkt: Der Schuldner muss eine Geldsumme anbieten, die oberhalb der Pfändungsgrenze liegt. Denn der Pfändungsbetrag ist dem Gläubiger ohnehin sicher, ohne dass er dafür einen Finger krumm machen muss. Die Differenz zu diesem Betrag ist sozusagen der Köder, der dem Gläubiger den Schuldenvergleich schmackhaft machen soll.

Und wenn es dann doch nicht ohne Privatinsolvenz geht? Glauben Sie mir: Die Welt wird nicht über Ihnen zusammenbrechen. Der Gesetzgeber hat sich lange schwer damit getan, in finanzielle Not geratene Privatpersonen vor dem totalen Absturz zu schützen. Erst im Jahr 1999 brachte die rot-grüne Bundesregierung das entsprechende Gesetz durch. Der Staat hat durchaus ein Interesse daran, das Leben seiner Bürger qua Gesetz wieder in geordnete Bahnen zu lenken, denn im anderen Falle droht schließlich eine lebenslängliche Grundversorgung durch öffentliche Gelder. Ab dem Jahr 2014 wurde das Gesetz reformiert: So kann das Insolvenzverfahren statt der üblichen sechs Jahre auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden, auch die Rechte ungesicherter Gläubiger wurden gestärkt.

Die zentrale Frage: Schulden bereinigen oder Insolvenzverfahren?

Zu unterscheiden ist zwischen einer Privatinsolvenz und einer . In meiner beruflichen Praxis als Schuldnerberater für Menschen aus Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum und Dortmund geht es überwiegend um Privatinsolvenzen, die auch Verbraucherinsolvenzen genannt werden. Ganz am Anfang hat solch ein Verfahren übrigens noch gar nichts mit dem Gericht zu tun, denn der Gesetzgeber möchte, dass sich die Parteien möglichst außergerichtlich einigen.

Folgende Aufgaben fallen mir als Schuldnerberater zu:

  • Bei den Gläubigern fordern wir eine kostenfreie Aufstellung der Forderungen an. Wir sind berechtigt, Erklärungen und Nachbesserungen zu verlangen. Sind mehrere Gläubiger im Spiel, so werden sie nach Höhe ihrer Forderungen klassifiziert. So entsteht der so genannte „Schuldenspiegel“, das dauert nicht länger als einen oder zwei Monate.
  • Dann erstellen wir den Schuldenbereinigungsplan, hier fließen Einkommen und eventuelle finanzielle Reserven ein.
  • Hier endet zunächst meine Tätigkeit, der Plan wird dem Gericht vorgelegt, der zuständige Richter wendet sich an die Gläubiger, die jetzt also zum zweiten Mal gefragt werden.
  • Dem Plan müssen nicht alle Gläubiger zustimmen. Es reicht aus, wenn mehr als die Hälfte Grünes Licht signalisiert hat oder diejenigen, die mehr als die Hälfte des Kapitals halten.
  • Sollte der Schuldenbereinigungsplan nicht greifen, kommt es zum Insolvenzverfahren, das sich meistens über sechs Jahre erstreckt. In dieser Zeit besteht ein Schutz vor Pfändungen. Am Ende steht die Restschuldbefreiung, wenn sich der Schuldner an alle Auflagen gehalten hat. Dies wiederum überwacht der Treuhänder.

Ich hoffe, dass ich Ihnen als professioneller Schuldenberater einen Überblick geben konnte und dass Sie vielleicht neuen Mut gefasst haben. Und ich freue mich darauf, Sie in unserem ersten Gespräch kennenzulernen.