Professionelle Schuldnerberatung für Oer-Erkenschwick. Klarheit und Lebensqualität gewinnen

Sie suchen nach einer Schuldenberatung für Oer-Erkenschwick? Eine gute Entscheidung, denn damit haben Sie den ersten Schritt zurück in ein Leben ohne Schulden gemacht. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Schulden- und Insolvenzberater in Städten des Ruhrgebiets weiß ich, dass Ihnen diese Entscheidung nicht leichtgefallen ist. Andererseits gehört zu meiner Erfahrung auch, dass mit der Entscheidung für eine professionelle Schuldnerberatung in Oer-Erkenschwick erste Lasten von Ihnen abfallen.

Lange vorbei sind zum Glück die Zeiten, in denen über verschuldete Menschen hämisch geredet wurde und spätestens seit der Corona-Krise dürfte jedem klar geworden sein, wie schnell ein finanzieller und sozialer Abstieg praktisch jeden überfallen kann, der im Grunde gar nichts falsch gemacht und seine Situation nicht selbst verschuldet hat. Klar ist: Von allein wird gar nichts besser, eher noch schlimmer. Nutzen Sie also mein Angebot eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs, das wir telefonisch in meinem Büro – in Sonderfällen auch bei Ihnen zuhause – führen können. Vereinbaren Sie dafür ein Termin über meine Webseite.

Ich entlaste Sie zeitlich und emotional. Nutzen Sie das kostenfreie Erstgespräch

Durchaus berechtigt ist auf den ersten Blick übrigens diese Überlegung:

„Wir haben schon genug Sorgen und Kosten. Warum sollten wir jetzt noch Geld für einen Schuldenberater in Oer-Erkenschwick ausgeben?“

Meine Antwort: Weil ich dem Prozess Ihrer Entschuldung eine Struktur und einen Plan gebe. Weil ich Sie zeitlich und vor allem auch emotional entlaste, indem ich Ihnen Gespräche, Verhandlungen und Korrespondenz mit Gläubigern abnehme und weil ich Ihnen die Kosten für meine Dienstleistung schon im Erstgespräch klipp und klar nennen kann. Zahlungsmodalitäten können zudem individuell vereinbart und Ihrer Situation angepasst werden. Die Höhe meines Honorars richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der Gläubiger.

Danach richtet sich auch, ob das Verfahren einer Regel- oder einer Privatinsolvenz zum Tragen kommt. Selbstständige oder ehemals Selbstständige und solche Schuldner, die mehr als 19 Gläubiger haben, gehören in eine , andere in eine Verbraucherinsolvenz, die auch Privatinsolvenz genannt wird. Diese Frage ist als erster Schritt in Ihrem Entschuldungsverfahren in aller Regel schnell zu klären.