Restschuldbefreiung ab 01.07.2014 nach drei Jahren möglich

Eine weitere Reform des Insolvenzrechts tritt zum 01.07.2014 in Kraft. Dann wird die Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen (35% der Schulden müssen innerhalb von drei Jahren, sowie die Verfahrenskosten bezahlt werden) nach nur drei Jahre möglich.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.