Mit meiner Insolvenzberatung Schritt für Schritt schuldenfrei

Endlich ohne Schulden leben, eines Tages wieder auf eigenen Beinen stehen und einen Neuanfang starten, der nicht durch Altlasten behindert wird. Das ist das große Ziel vieler Menschen, die oft ohne eigene Schuld in eine finanzielle Krise geraten sind.

Mit einer professionellen Insolvenzberatung wird Ihnen das gelingen und die Betonung liegt auf dem Wort endlich: Maximal sechs Jahre dauert es in einer Privatinsolvenz, bis die Restschuld erlassen wird – ganz gleich, welche Summen im Raum stehen und wie viele Gläubiger Geld verlangen. Pfändungen sind in dieser Zeit nicht zulässig. Mit allen nötigen Schritten der Vorbereitung dauert es also großzügig gerechnet höchstens sieben Jahre bis zum ersehnten Neuanfang. Dabei unterstütze ich Sie mit meiner Insolvenzberatung: Mein Name ist Christoph Engehausen, ich bin vom Land NRW nach § 305 InsO als Insolvenzberater anerkannt.

Ist das ein Ende mit Schrecken? Durchaus. Aber es ist immerhin kein Schrecken ohne Ende. In meiner langjährigen Tätigkeit in der Insolvenzberatung stelle ich immer wieder fest, dass meinen Klienten große Lasten von der Schultern fallen, wenn die Dinge erst einmal in Gang gekommen sind und wenn sich endlich ein Ausweg aus dem Schuldenlabyrinth öffnet. Die psychischen Belastungen fallen nach und nach ab, soziale Kontakte werden wieder aufgenommen, Menschen schlafen endlich wieder durch und leben gesünder.

Insolvenzberatung für Klienten im Ruhrgebiet

Mein Büro führe ich in Bochum, ich betreue überwiegend Klienten aus den Ruhrgebietsstädten Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum und Dortmund. Denn räumliche Nähe und persönliches Kennenlernen sind mir wichtig in meiner Insolvenzberatung.

Den ersten Schritt machen Sie, indem Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Diese kann auf Wunsch bei Ihnen zuhause stattfinden. Ich werde Sie niemals zu einer schnellen Entscheidung drängen, denn es ist mir wichtig, dass die Chemie zwischen uns stimmt. Vertrauen ist in der Insolvenzberatung ein hohes Gut und ich habe Verständnis dafür, dass manchen Klienten die Entscheidung schwer fällt. Sprechen Sie mich nach unserem ersten Treffen gern an, falls Sie noch Fragen haben. Werden wir uns einig, so werde ich Ihnen umgehend einen verbindlichen Preis für meine Dienstleistung nennen. Und wir finden einen Modus für die Bezahlung, der Ihrer Situation gerecht wird.

Wenn Sie mich mit Ihrer Insolvenzberatung in Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum oder Dortmund beauftragt haben, genießt Ihre Angelegenheit bei mir Priorität, Sie werden mich jederzeit zuverlässig erreichen können. Ich arbeite deutlich schneller als die öffentlich und oft überlaufenen Stellen der Schuldnerberatung. Am Anfang bringen wir Ordnung und Struktur in Ihre Verbindlichkeiten und erstellen eine Liste der Prioritäten: Was hat Vorrang? Die laufenden Zahlungen an die Bank Ihres Autohändlers oder die an Ihre eigene Bank? Welche Verbindlichkeiten sind nachrangig und welche sind vielleicht sogar unberechtigt? Diese und andere Fragen kläre ich und trete auch in Kontakt zu Gläubigern.

Mit anderen Worten: Ab jetzt haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der emotional nicht vorbelastet ist und die Gläubiger in aller Regel nicht persönlich kennt. Vielleicht bekommen wir die Kuh vom Eis, ohne dass ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Damit meine ich die Insolvenzvermeidung, die durch einen freiwilligen Schuldenvergleich erreicht werden kann. Falls Ihr finanzielles Budget ausreicht, ist dieser Weg einer Privatinsolvenz immer vorzuziehen, denn der Vergleich bietet Ihnen einige Vorteile:

  1. Bei einer Einmalzahlung sind die Schulden sofort vom Tisch, manche Gläubiger lassen sich auf Ratenzahlungen oder eine Kombination aus beiden ein.
  2. Der ganze Vorgang bleibt diskret. Ein Gericht muss eine Privatinsolvenz öffentlich bekannt geben.
  3. Sie haben die Entschuldung selbst in der Hand und bekommen keinen Treuhänder bzw. Verwalter an die Seite gestellt, was manchmal unangenehm sein kann.
  4. Einträge in Schuldnerregistern werden schneller gelöscht.
  5. Ihre Werte wie Auto, Lebensversicherung oder ein Haus werden nicht angetastet.

Einen Nachteil müssen Sie leider verkraften: Sie sollten eine Summe anbieten, die über einem möglichen Pfändungsbetrag liegt. Denn diesen Betrag bekäme der Gläubiger ohnehin, ohne etwas dafür tun zu müssen. Diese Differenz ist eine Art Lockvogel für den Gläubiger, Ihren Vorschlag zur Entschuldung anzunehmen.

Ihre Position ist besser, als Sie vielleicht denken

Psychologisch gesehen ist Ihre Ausgangslage bei einem von mir in der Insolvenzberatung vorbereiteten Schuldenvergleich nicht die schlechteste: Der Gläubiger will schließlich sein Geld und er wird es auf diesem Weg schneller bekommen, als wenn er ein Gerichtsverfahren abwartet. Dort könnte der zuständige Richter seine Forderungen auch als nachrangig betrachten, falls zum Beispiel die Mehrheit der übrigen Gläubiger dem Entschuldungsplan zugestimmt hat. Seine schlechte Alternative: Er stünde vielleicht mit leeren Händen da. Einen Schuldenvergleich können Sie selbst unterstützen, indem Sie sämtliche Post von Gläubigern sammeln und ordnen. Auch eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholeb oder einen Blick in die Schuldenkartei beim Amtsgericht zu werfen, ist hilfreich.

Was ich bisher als Tätigkeit meiner Insolvenzberatung beschrieben habe, war die erste Stufe der Privatinsolvenz, die auch Verbraucherinsolvenz genannt wird. Der Gesetzgeber sieht diese außergerichtliche Möglichkeit zur Entschuldung zwingend vor. Ich erstelle für Sie einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser außergerichtliche Teil dauert in aller Regel einen bis zwei Monate.

Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder realistischerweise abzusehen, wird beim Amtsgericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht kann, siehe oben, auf die Zustimmung einzelner Gläubiger verzichten, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger oder mehr als die Hälfte des Kapitals den Plan angenommen hat.

Der Schutz vor Pfändungen gilt sogar rückwirkend

Falls in der Gläubigerversammlung Einigung erzielt werden kann, wird das Insolvenzverfahren wieder aufgenommen. Wichtig zu wissen: Bereits mit Eröffnung des Verfahrens beim Amtsgericht besteht Pfändungsschutz zum Beispiel für Ihre Wertgegenstände oder Konten. Dieser Schutz vor Zwangsvollstreckungen durch Gläubiger gilt sogar rückwirkend: Alles, was in den drei Monaten vor der Eröffnung an Maßnahmen unternommen wurde, ist sofort aufzuheben und einzustellen. Zudem entscheidet das Gericht über eine mögliche Stundung der Verfahrenskosten, falls Sie einen entsprechenden Antrag eingereicht haben. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, die Kosten für die Insolvenzberatung und damit für meine Dienstleistung durch öffentliche Beihilfe zu bezahlen.

Das erste Ziel im Privatinsolvenzverfahren ist der Schutz des Schuldners vor Pfändungen und Zwangsvollstreckungen. Das übergeordnete zweite Ziel ist die Restschuldbefreiung, die keineswegs automatisch erreicht werden kann. Vielmehr hat sich der Schuldner für die festgelegte Zeit von drei, fünf oder sechs Jahren angemessen zu verhalten, daher auch der Begriff Wohlverhaltensphase, manchmal heißt sie auch „Neuerwerb“. Über dieses Wohlverhalten wacht ein Treuhänder bzw. Verwalter. Wenn es um die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen geht, nennt man sie Insolvenzverwalter. Der Treuhänder darf bestimmte wertvolle Sachen aus Ihrem Besitz veräußern, der Erlös geht an die Gläubiger. Der teure Orientteppich wäre also wahrscheinlich weg, nicht aber Hausratsgegenstände oder ein älteres Auto.

Meine Insolvenzberatung nutzen Sie in jeder Phase des Verfahrens

Ebenfalls darf nichts verkauft werden, das Sie zur Ausübung ihres Berufs benötigen: Zum Beispiel Laptops und Tablets, Werkzeuge oder KFZ für den Warentransport. Möglicherweise ist der hochwertige neue Kastenwagen weg, allerdings muss der Treuhänder diesen durch einen günstigeren ersetzen. Gegenstände im Haushalt, die zum Beispiel dem Ehepartner gehören, dürfen ebenfalls nicht in die Insolvenzmasse einfließen.

In meiner Insolvenzberatung für Klienten in Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum und Dortmund gebe ich Ihnen wichtige Hinweise für die Wohlverhaltensperiode. Haben Sie einmal Zweifel, was Sie dürfen und was nicht und möchten Sie dies nur ungern Ihren Treuhänder fragen, so sprechen Sie mich gern an, auch wenn wir längere Zeit nichts mehr voneinander gehört haben. Auf folgende Dinge sollten Sie achten, um die ersehnte Restschuldbefreiung am Ende auch zu erreichen:

  1. Bezahlen Sie den Treuhänder pünktlich. Keine Sorge, der Betrag liegt monatlich im niedrigen zweistelligen Bereich.
  2. Falls Sie erben oder beschenkt werden, müssen Sie den Verwalter informieren. Er darf die Hälfte der Erbschaft mitnehmen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Erbschaft anzutreten.
  3. Sie müssen ihn über Ihren neuen Arbeitgeber oder Ihre neue Adresse umgehend informieren.
  4. Kooperieren Sie: Der Mensch macht auch nur seinen Job. Beantworten Sie alle Fragen umgehend und wahrheitsgemäß.
  5. Bemühen Sie sich um Arbeit und weisen Sie Ihre Aktivitäten nach.
  6. Verschweigen Sie es nicht, wenn Sie neue Einkünfte generieren.
  7. Zahlen Sie nicht eigenmächtig an Gläubiger. Das ist Aufgabe des Verwalters.

Das Gericht bescheinigt am Ende des Privatinsolvenzverfahrens die Befreiung von der Restschuld. Machen Sie den ersten Schritt. Ich freue mich darauf, Sie und Ihre Familie unterstützen zu dürfen.