Raus aus dem Schuldenkreislauf mit meiner professionellen Schuldnerberatung

Schulden, nichts als Schulden. Die nächsten Rechnungen treffen so sicher ein, wie das Amen in der Kirche. Jeder Gang zum Briefkasten verursacht Ängste und nasse Hände. Als anerkannter Experte in der Schuldnerberatung kenne ich solche Situationen aus meinem Arbeitsalltag. Und ich habe die leidvolle Erfahrung gemacht, dass viele Menschen in Schuldenfallen zu spät eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Rufen Sie mich an und vereinbaren sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Mein Name ist Christoph Engehausen und ich bin nach § 305 InsO des Landes NRW anerkannter Schuldnerberater.

Bevorzugt berate ich Klienten in einem Umkreis von etwa 50 Kilometer rund um Recklinghausen. Falls Sie also hier oder in Dortmund, Bochum, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Oberhausen oder Essen zuhause, eine Privatperson oder ein Kleinunternehmen sind, bin ich der richtige Ansprechpartner. Und ich komme gern zu ihnen, weil es in vielen Fällen gelingen kann, ein Licht im vermeintlich dunklen Schuldenkeller anzuzünden. Ohne diese Portion Optimismus könnte ich meinen Beruf nicht ausüben und dieser Beruf erfüllt mich immer dann, wenn wir zusammen Perspektiven finden und Sie das Lachen wieder lernen.

In unserem Ersttermin in der Schuldnerberatung geht es darum, die aktuelle Lage In Gänze zu erfassen und erste Ziele zu formulieren. Dazu müssen wir eine Struktur in die Verbindlichkeiten bekommen und klären,

  • welche Zahlungen und Verbindlichkeiten Gläubigern gegenüber absolute Priorität haben
  • welche Forderungen nachrangig sind
  • und welche vielleicht sogar unberechtigt sind.

Gern nehme ich für Sie Kontakt zu Banken oder anderen Kreditgebern auf. Wichtig ist natürlich für Sie auch zu wissen, was meine Dienste Sie kosten werden und wie sie mit anderen Zahlungen zu vereinbaren sind. Diese Informationen sind für Sie jederzeit transparent und auch belastbar. Damit ist gemeint, dass ich Ihnen einen Komplettpreis anbiete, an dem später nichts mehr verändert werden kann.

Dass Sie den Weg zu einer vom Land NRW anerkannten Schuldnerberatung gefunden haben, ist schon mal ein erster richtiger Schritt. Ich verrate Ihnen nichts Neues, wenn ich darauf hinweise, dass sich in unserer Branche leider auch Schwarze Schafe tummeln. Und dann gibt es da noch die öffentlichen, kirchlichen oder gewerkschaftsnahen Schuldnerberatungen: Deren Nachteil ist es oft, dass Sie lange auf einen ersten Termin warten müssen und dass die Stellen nicht selten auf ehrenamtlicher Basis etwas langsamer arbeiten, als eine professionelle Schuldnerberatung, wie ich Sie Ihnen biete.

Wir werden uns einig? Ab jetzt haben Sie für mich Priorität

Darauf dürfen Sie sich verlassen: Sobald wir uns auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben, hat Ihre Lage für mich erste Priorität, Sie erreichen mich jederzeit zuverlässig, ich lasse Sie nicht warten und vertröste Sie nicht auf später.

Den ersten Schritt haben Sie also gemacht, es ist der erste heraus aus dem Hamsterrad. Denn jetzt werden Sie mit der Unterstützung einer professionellen Schuldnerberatung endlich wieder aktiv und stehen mit ihren Sorgen nicht mehr allein im Wind. Das ist auch psychologisch nicht zu unterschätzen: Sie heben den Kopf aus dem Sand, haben vielleicht auch mal wieder Lust darauf, soziale Kontakte zu pflegen und können selbstbewusster auftreten. Denn ab jetzt folgen wir gemeinsam einem realistischen Plan und nicht etwa vage Hoffnungen auf einen Lottogewinn. Sie sind nicht mehr allein mit Ihrer Post und Gläubiger, die Sie anrufen, verweisen Sie an mich. So gewinnen Sie schon eine Menge neue Freiheiten. Mit der Schuldnerberatung nehmen Sie das Heft des Handelns selbst in die Hand.

Nutzen Sie mein aktuelles Wissen um die Gesetzeslage und meine Erfahrung. Für einzelne Menschen oder Familien ist es nahezu unmöglich, den Weg aus einem Schuldenlabyrinth selbst zu finden. Dabei gibt es Grund zur Hoffnung: Seit vielen Jahren schon kommt der Staat verschuldeten Menschen durch fairere Gesetze entgegen. Zum Beispiel durch die Regelungen zur Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz, die zuletzt im Jahr 2014 aktualisiert wurden.

Mit der Schuldnerberatung entwickeln Sie tragfähige Pläne

Das macht der Staat durchaus aus eigenem Interesse: Denn ein Schrecken ohne Ende bedeutet für Vater Staat eine Unterstützung mit öffentlichen Geldern mit offenem Ende. Die Gesetze formulieren einen Schlusspunkt und eröffnen Schuldnern die Perspektive, in absehbarer Zukunft wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Diese Schritte kann ich mit meiner Schuldnerberatung einleiten. Zunächst aber geht es um Ihre komplette aktuelle Situation, in der Sie offen alles darlegen sollten, was dafür von Belang ist. Typisch ist dabei nicht selten diese Erfahrung: Der Schuldner glaubt zum Beispiel, die Sache mit dem Kredit vom Möbelhaus sei weniger wichtig als die Forderungen seiner Bank. Das kann so sein, muss es aber nicht zwangsläufig.

Bringen wir also eine Ordnung in die Situation und fragen uns:

  • Welche Mahnungen liegen auf dem Tisch und welche sind noch zu erwarten?
  • Welche Zahlungen haben Priorität? Im Zweifelsfall ist das immer Ihre Grundversorgung mit Miete, Wasser, Strom, Heizung.
  • Welche Versicherungen haben Sie abgeschlossen, welche können wir wann kündigen und bei welcher gibt es vielleicht sogar Geld zurück?
  • Wie umgehen mit einem Inkassovertreter an der Haustür? Was darf er eigentlich, wann geht er zu weit?
  • Eine Vollstreckung droht: Was können wir anbieten, um sie abzuwenden?
  • Eine Pfändung steht an: Was darf der Gerichtsvollzieher und was nicht? 228
  • Kontopfändung durch den Gläubiger: Was bewirkt sie? Gibt es andere Möglichkeiten einer Einigung?
  • Inwiefern haften Ehepartner für Forderungen mit?
  • Finden wir Wege für Einigungen außerhalb des Gerichts?
  • Worum geht es im Verbraucherinsolvenzverfahren? Was wäre ein tragbarer und im einzelnen Fall realistischer Weg zur Entschuldung?

Fragenden Menschen kann geholfen werden

Bei allen Fragen zur Schuldnerberatung gilt: Fragenden Menschen kann geholfen werden. Ich habe oft diese Erfahrung gemacht: Tritt man Gläubigern gegenüber mit einem Plan auf, der eine mögliche Entschuldung plausibel erklärt, so stellen bei weitem nicht alle Menschen auf stur. Der Gegenseite geht es in aller Regel nicht darum, knallhart die eigenen Interessen durchzusetzen, sondern eine Perspektive zu sehen, dass sie überhaupt wieder an ihr Geld kommen kann. So ist es durchaus realistisch, dass sich Gläubiger auf neue Fristen oder auf Mahnsperren einlassen.

An welchem Punkt stehen wir aktuell? Macht es noch Sinn, dass die Schuldnerberatung mit einzelnen Gläubigern Gespräche führt? Und um wie viele Gläubiger handelt es sich eigentlich? Von dieser Frage kann abhängen, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) oder ein verfahren durchgeführt wird, letzteres trifft auf Selbstständige oder ehemals Selbstständige zu. Bevor ein Gericht sich mit der Privatinsolvenz beschäftigt, muss nach deutschem Recht ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden. Hierbei stehe ich Ihnen in der Schuldnerberatung zur Seite.

Mit der Schuldnerberatung in die Privatinsolvenz – oder auch nicht

Sollte der Gläubiger den von uns erarbeiteten Plan ablehnen und auch nicht mehr zu Nachverhandlungen bereit sein, so wird der Einigungsversuch als gescheitert erklärt. Diesen Schritt überlegen sich viele Gläubiger sehr gut, denn er bedeutet zunächst einmal, dass sie länger auf ihre Forderungen warten müssen. Falls die Gegenseite nicht zu bewegen ist, bescheinige ich als anerkannte Schuldnerberatung  das Scheitern und Sie können einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen. Das ist ohne Frage ein bedeutender Einschnitt im Leben, der auch emotional belastet. Aber er ist nicht das Ende und schon gar nicht das Aus für Ihre Hoffnungen auf einen Neuanfang.

Was geschieht als nächstes?

Das Gericht informiert Sie darüber, dass ein sogenanntes Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt wird. Dies kommt zum Einsatz, wenn der Richter der Auffassung ist, dass die Gläubiger seinen Plan überwiegend annehmen werden. Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Planverfahren zustimmen und diese zugleich die so genannte Forderungssummenmehrheit bilden, ergeht der entsprechende richterliche Beschluss, der spätere Nachforderungen ausschließt. An Ihnen ist es nun, den Schuldenbereinigungsplan zu erfüllen.

Lehnen die Gläubiger ab, eröffnet der Richter das Insolvenzverfahren und setzt einen Treuhänder ein. Für den Schuldner beginnt jetzt die Wohlverhaltensperiode, in der er unbedingt mit dem Treuhänder kooperieren muss. In aller Regel dauert diese Periode sechs Jahre. An deren Ende steht die Restschuldbefreiung und Ihr Re-Start ins eigenständige Leben.

Machen Sie den ersten Schritt. Rufen Sie mich als Ihre Schuldnerberatung für Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum und Dortmund an oder schildern Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail. Vereinbaren wir einen kostenfreien und unverbindlichen Termin.